Zu „Arbeiten mit GS1 EDI“

Services & Tools

eRechnung und eBilling

Sie sind Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr? Dann ist die eRechnung ein wesentliches Service für Sie! Oder interessieren Sie sich für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Geschäftspartnern: eBilling ist die richtige Wahl für Sie!

Alles, was Sie zu den Themen eRechnung und eBilling benötigen, finden Sie in diesem Bereich und natürlich auch im direkten Gespräch mit uns.

Zur eRechnung Zu eBilling

eRechnung in Österreich

Alles zur eRechnung an den Bund

Als Vertragspartner des Bundes sind Sie im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch in strukturierter Form einzubringen.
Sollten Sie Lieferant der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) sein bzw. werden wollen, trifft diese Pflicht zu, wenn Bundesdienststellen an der Beschaffungsabwicklung beteiligt sind. Es entfällt dafür die periodische (monatliche/quartalsweise) Berichtspflicht gemäß Beschaffungscontrolling-Verordnung. Papier-, E-Mail-, PDF- oder Faxrechnungen werden vom österreichischen Bund schon seit 1.1.2014 nicht mehr akzeptiert.

Varianten der eRechnung an den Bund

Für die Einbringung der eRechnung gibt es 3 Möglichkeiten

Icon zeigt Dokument, das in die Cloud geladen wird

Hochladen von ebInterface-XML-Rechnungen

In Abstimmung mit der BBG wurde von GS1 Austria eine EANCOM®-/EDIFACT-Nachrichtenbeschreibung (INVOIC) für eRechnungen an den Bund definiert. Damit können Unternehmen automatisiert eRechnungen für den Bund übermitteln.

Icon zeigt Schrauben

Direkte Webserver-Anbindung

Für Unternehmen mit entsprechend hohem Rechnungsvolumen und bereits bestehender EDI-Infrastruktur im B2B-Umfeld ist eine vollautomatisierte eRechnungs-Übermittlung die einzig sinnvolle Variante.

Icon zeigt Bildschirm mit Liste

Formular-Variante

Auch kleinere Lieferanten können über die Formular-Variante konforme Rechnungen an die öffentliche Hand einbringen.

Im Fokus: Automatisierte eRechnung

GS1 Austria bietet für die eRechnung an den Bund eine rasche und unkomplizierte Lösung für bestehende EDI-Anwender sowie für jene, die es noch werden wollen. Wir unterstützen Sie mit dieser Expertise nicht nur bei der Implementierung, sondern auch bei inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung. Über Ihren gewohnten eXite®-Onlinezugang können Sie nachvollziehen, ob die Nachricht an Bund oder BBG zugestellt wurde.

Sollten Sie Interesse an einer Umsetzung der eRechnung an den Bund über GS1 Austria/EDITEL Austria haben, steht Ihnen GS1 Austria jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich interessiere mich für die automatisierte eRechnung

eBilling

eBilling zwischen Geschäftspartnern

Die elektronische Rechnungslegung ist im österreichischen Konsumgüterbereich schon lange Realität. Unzählige Rechnungen werden bereits elektronisch über das eXite®-Netzwerk ausgetauscht.

Rechtliche Anforderungen für eBilling

Wann liegt eine zum Vorsteuerabzug berechtigende elektronische Rechnung vor?

Icon zeigt eine Checkliste mit Haken

Echtheit

Die Identität des Leistungserbringers oder Rechnungsausstellers muss gesichert sein.

Icon zeigt Liste und einen Daumen nach oben

Unversehrtheit

Erforderliche Inhalte der Rechnung dürfen nicht verändert werden.

Icon zeigt ein Dokument und eine Birlle

Lesbarkeit

Sie muss lesbar, inhaltlich erfassbar und verständlich sein (vgl. § 11 Abs. 1 und Abs. 1a UStG 1994 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012).

Icon zeigt eine Liste und zwei Hände, die sich schütteln

Zustimmung

Der Leistungsempfänger hat der elektronischen Rechnung zugestimmt.

Geltende eBilling Verfahren

Es gibt drei Verfahren, in denen laut §1 der eRechnung-UStV, BGBl. II Nr. 516/2012 die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts vollständig gewährleistet sind. Unabhängig vom eingesetzten Verfahren müssen die Archivierung der Rechnungsdaten sowie die rechtlichen Anforderungen an eine Rechnung über die gesamte Aufbewahrungszeit sichergestellt werden.

EDI-Verfahren ohne Papiersammelrechnung

Eine elektronische Rechnung kann uneingeschränkt durch elektronischen Datenaustausch (EDI) übertragen werden. Da der Empfänger dieser Variante zustimmen muss, empfiehlt GS1 Austria eine schriftliche Vereinbarung über das EDI Verfahren zwischen den Geschäftspartnern abzuschließen (zu den Mustervereinbarungen). Seitens ECR Austria gibt es eine Guideline für die Übermittlung einer INVOIC ohne Papiersammelrechnung.

 

Innerbetriebliches Steuerungsverfahren

Ein Kontrollverfahren, das der leistende Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit seinem Zahlungsanspruch oder der Leistungsempfänger zum Abgleich der Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt. Es wird also geprüft, ob die Rechnung inhaltlich korrekt ist und die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich in der dargestellten Qualität und Quantität erbracht wurde.

 

FinanzOnline

Rechnungen, die über das Unternehmensserviceportal oder über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) übermittelt werden. Derzeit sind nur Rechnungen an den Bund als Leistungsempfänger über dieses Verfahren möglich.

 

Leitfaden zur Umsetzung von eBilling mit dem Rechnungsformat INVOIC

 Einigung mit dem Geschäftspartner und Festlegung des Umfangs

Ihr Geschäftspartner muss dem Versand bzw. Empfang von elektronischen Rechnungen zustimmen.

Verwendung des korrekten elektronischen Rechnungsstandards

Für den österreichischen Konsumgüterhandel und die Industrie wurde ein Rechnungsstandard von GS1 Austria und ECR Austria für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente (EDI) definiert. Stellen Sie z. B. bei Ihrem Softwarepartner sicher, dass beim Rechnungsaustausch dieses Standardformat angewandt wird.

Analyse der eigenen Infrastruktur

a) Sie nutzen ein EDI-Konvertersystem? Kontaktieren Sie bitte Ihren EDI-Softwarepartner bezüglich eines Angebots für eBilling und stellen Sie dabei die Archivierung der elektronischen Daten über sieben Jahre sicher.

b) Sie nutzen den eXite® webIT client oder tradeIT? Sie benötigen keine zusätzlichen technischen Anpassungen. Die digitale Signatur der Rechnungsdaten kann durch die Software, die entsprechende Archivierung bei Bedarf durch EDITEL erfolgen.

c) Sie haben EDI bisher nicht genutzt? Kontaktieren Sie bitte unser GS1 EDI Team – wir unterstützen Sie, damit Sie eBilling bald erfolgreich in Ihrem Unternehmen nutzen können.

Erstellen einer Verfahrensdokumentation

Sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger benötigen eine Verfahrensdokumentation. Diese Dokumentation ist bei der Prüfung durch die Finanzverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Test und Start

Nach erfolgreichem Schnittstellen-Test, kann Ihr eBilling in den Echtbetrieb gehen!

Haben Sie Fragen zur eRechnung oder eBilling?

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe zu den GS1 EDI? Wir freuen uns, Ihnen persönlich weiterhelfen zu dürfen.