Rund um den Umweltschutz existieren viele verschiedene gesetzliche Vorschriften. Sie sollen uns Menschen, die Luft, das Wasser oder den Boden schützen. Die Basis für die Gesetze stammt in vielen Fällen von der Europäischen Union. Bestimmungen müssen entweder direkt angewendet oder innerhalb des österreichischen Rechts umgesetzt werden.
Neben Regelungen für Umfang und Ablauf von Genehmigungsverfahren gibt es beispielsweise auch Vorschriften für technische Umsetzungen wie Emissionsbegrenzungen oder Filtereinrichtungen. Auch die Abfallvermeidung, -verwertung, -sammlung und -beseitigung ist geregelt. Mitgliedsstaaten haben Meldepflichten an die EU.
Praxisbeispiel: EDM in der Abfallwirtschaft
Im Bereich Abfallwirtschaft hat Österreich eine internationale Vorreiter-Rolle. Das belegt auch der „Statusbericht zur Abfallwirtschaft in Österreich“ des Umweltbundesamtes.
Das gesamte Abfallaufkommen im Jahr 2022 betrug in Österreich 73,9 Mio. Tonnen. Aushubmaterialien und Abfälle aus dem Bauwesen machten rund drei Viertel des gesamten Abfalls aus. Besonders die Menge des Aushubmaterials hat sich in den letzten Jahren vergrößert: Seit 1990 um ca. 190 %!
Diese Steigerung kann nicht nur auf die Bautätigkeit der vergangenen Jahre zurückgeführt werden, sondern auch auf die verbesserte Erfassung. Fast die Hälfte all dieser Abfälle konnte verwertet werden.
An Siedlungsabfällen fielen im Jahr 2022 ca. 7,3 Mio. Tonnen an. Haushalte sind dabei für 4,5 Mio Tonnen verantwortlich. Diese Zahlen konnten im Vergleich zum Vorjahr 2021 um 4,5 % verringert werden. Die Recyclingquote betrug 62,6 %.
Die strukturierte Erfassung aller wesentlichen Daten im Elektronischen Datenmanagement (EDM) als Verbundsystem leistet einen wesentlichen Beitrag zu diesen Zahlen und ist internationales Vorbild.
Standards als Basis des EDM
Die zentrale eGovernment-Initiative des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde von Anfang an als integratives System für den gesamten Umweltbereich konzipiert. Für maximale Interoperabilität zwischen den Systemen setzt man bei EDM auf Standardisierung.
Die Identifikation von Unternehmen, Standorten, Anlagen und Abfallarten basiert auf GS1 Standards. Dadurch werden beispielsweise Entsorgungsprozesse leichter integriert und Umsetzungsfehler vermieden.
Mit dieser Grundlage wurden in den vergangenen 20 Jahren verschiedenste eGovernment-Anwendungen mit EDM in Betrieb genommen. Das Spektrum reicht von „A“ wie Altfahrzeuge bis „Z“ wie Zentrales Strahlenschutzregister.
EDM-Anwendung „eVerpackung"
Wenn es um „V“ wie Verpackung geht, findet sich diese in der EDM-Anwendung „eVerpackung“ wieder. Diese ermöglicht die Erfüllung der Meldepflichten über
- Verpackungen durch Eigenimporteure, Großanfallstellen und Mehrwegabfüller
- Verpackungen und Einweg-Kunststoffprodukte durch Sammel- und Verwertungssysteme
EDM: Die Zukunft
Derzeit wird daran gearbeitet, EDM im Register- und Systemverbund dadeX anzubinden.
Zwar verwendet EDM bereits die Daten aus dem Unternehmensregister (GLN der öffentlichen Verwaltung) für juristische Entitäten, umgekehrt wäre es allerdings auch wünschenswert, weitere Daten aus dem EDM, wie beispielweise Standorte von Anlagen, verfügbar zu machen. Das alles selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.