Ohne Standards läuft heutzutage nichts mehr. So sind etwa Ladekabel für Mobiltelefone sicher das prominenteste, wenn auch nicht das wichtigste Beispiel.
Aktualisierte GS1 Standards: Warum?
Standards funktionieren meist im Hintergrund. Schließlich müssen Produkte hergestellt, angeboten, bestellt oder verrechnet werden. Dazu braucht man Identifikations- und Kommunikationsstandards wie etwa
- eindeutige Identifikationen mit Stammdaten (zu den Produkten und Lokationen),
- Kommunikationsdaten (zur Bestellung, Lieferung, Verrechnung etc.) sowie
- Ereignisdaten (um zu wissen, wo sich die Produkte in den globalen Lieferketten befinden und/oder veredelt werden).
GS1 bietet Standards zu all diesen Punkten an.
Eines der wichtigsten Fundamente dabei ist der Standard „Allgemeine GS1 Spezifikationen“. Dieser wird jährlich überarbeitet und Anfang des Jahres in aktualisierter Version publiziert. Dabei werden unter Berücksichtigung der Beständigkeit und Investitionssicherheit bestehende Standards adaptiert und neue Anforderungen miteinbezogen.
Allgemeine GS1 Spezifikationen V24
Die neueste Version 24 der Allgemeinen GS1 Spezifikationen können Sie hier in deutscher und englischer Sprache herunterladen.
GS1 Spezifikationen V24: Was hat sich geändert?
Dieses Jahr hat es wieder einige Anpassungen sowie Neuerungen der Spezifikationen durch Anforderungen der GS1 Anwender gegeben.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Integration der Anforderungen der Kreislaufwirtschaft
- GS1 Application Identifier für digitale Signaturen
Anforderungen der Kreislaufwirtschaft
Ein Beispiel: Der Fokus der Wirtschaft liegt derzeit stark auf Kreislaufwirtschaft, auch bedingt durch neue Verordnungen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden und Standardisierung fordern.
Eine der Fragen, die GS1 zu diesem Thema erhielt:
- Wie kann man Produkte identifizieren, die nicht neu, sondern gebraucht sind und wiederverkauft werden?
- Was tun mit Produkten, die in einem Kreislauf überarbeitet, repariert oder wiederverkauft werden?
- Was passiert mit Teilen, die getauscht oder erneuert werden mussten und am Ende recycelt werden?
In der Version 24 der „Allgemeinen GS1 Spezifikationen“ gibt es dazu nun eine neue Definition und Anwendungsbeschreibung.
Digitale Signaturen
Für digitale Signaturen wurde ein neuer GS1 Application Identifier verabschiedet. Digitale Signaturen belegen die Herkunft der Daten (Wer hat die Daten digital signiert? (Unleugbarkeit)) und dass die Daten nicht verändert wurden (Manipulationserkennung).
Trotz vielfältiger Kontrollen und interner Qualitätsprozesse können sich Ungereimtheiten und Fehler einschleichen. Fällt Ihnen etwas auf, dann geben Sie bitte Bescheid!