Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) entwickelt das bestehende Produktsicherheitsrecht weiter und stellt sicher, dass nur sichere Produkte an Verbraucher verkauft werden.
Zudem soll die Rückverfolgbarkeit unsicherer oder gefährlicher Produkte gewährleistet werden, um diese schnell vom Markt nehmen zu können.
Wen betrifft die GPSR?
Die GPSR betrifft Non-Food-Verbraucherprodukte. Besonders relevant ist die GPSR für den Onlinehandel, da sie zusätzliche Anforderungen an den eCommerce stellt.
Informationen, die für jedes Produkt im Onlineshop angezeigt werden müssen:
- Eindeutige Produktidentifizierung
- Produktabbildung
- Sicherheits- und Warnhinweise
- Name und Anschrift des Herstellers/Inverkehrbringers
- Elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder URL) des Herstellers/Inverkehrbringers
Diese Anforderungen betreffen insbesondere den Fernabsatz, der eine zentrale Rolle im Handel spielt.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt, einschließlich gebrauchter oder wiederaufbereiteter Produkte.
Ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel und Produkte, die für den Export bestimmt sind. Produkte, die bereits spezifischen EU-Sicherheitsvorschriften unterliegen, müssen ebenfalls die Informationspflichten der GPSR im Fernabsatz erfüllen.
Stammdatenlösung für die GPSR
Das Stammdatenservice GS1 Sync bietet Unternehmen eine effiziente Lösung zur Erfüllung dieser Anforderungen. Die notwendigen Informationen können direkt im System für die Handelspartner hinterlegt werden.
Alle relevanten Attribute – einschließlich Markenname, Name und Anschrift des Inverkehrbringers sowie dessen elektronische Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse oder URL) und Sicherheits- und Warnhinweise – lassen sich erfassen, um die rechtlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen.
Händler können die elektronischen Daten aus GS1 Sync direkt in ihre Onlineshops integrieren. Produkte mit unvollständigen oder fehlerhaften Daten können nicht im Shop beworben werden, was zusätzlichen Abstimmungsaufwand verursacht.
Sabrina Schellenbauer, Fachbereichsleiterin Stammdaten bei BILLA AG, betont:
Mit der Gesetzesänderung gelten nun strengere Anforderungen, an die wir uns halten müssen. GS1 Sync bietet hier einen tollen Service, der uns hilft, den Prozess effizient und gesetzeskonform zu gestalten.
Sabrina Schellenbauer, Fachbereichsleiterin Stammdaten, BILLA AG
Für eine reibungslose Umsetzung der GPSR in GS1 Sync steht das GS1 Sync Team für Fragen zur Verfügung.