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Corona Hilfsmaßnahmen für Unternehmer

2. Juni 2022

Die Antragstellung für den Härtefall-Fonds Phase 4 ist mit Montag, 2. Mai 2022, ausgelaufen. Es können keine Anträge für den Härtefall-Fonds mehr gestellt werden.

Dafür hat die Bundesregierung branchenübergreifende Maßnahmen für Unternehmen geschaffen!

Die Bundesregierung hat seit Beginn der Coronapandemie verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung für Selbstständige eingeführt. Ziel dabei war es immer, Beschäftigung und Liquidität der Unternehmen zu sichern. Im Laufe der Krisensituation wurde diese Maßnahmen immer wieder adaptiert und erweitert, neue Tools sind hinzugekommen. Einen Überblick erhalten sie auf der Website der Wirtschaftskammer.

Mehr zu WKÖ Corona Unterstützungen

 

Nun hat die Wirtschaftskammer Österreich einen Online-Ratgeber entwickelt. Er umfasst die wichtigsten bundesweiten Unterstützungen und kann als unverbindlicher Wegweiser herangezogen werden, damit Unternehmen sich gezielter über mögliche, für sie infrage kommende Förderungen informieren können. 

Zum WKÖ Ratgeber 
 

Alle Infos beziehen sich auf den Status quo bestehender Richtlinien und dienen als Information ohne rechtliche Verbindlichkeit. 

 

Warum hat der Härtefall-Fonds GS1 Austria betroffen?

Um eine Förderung zu erhalten, mussten einige Punkte erfüllt werden, wie die Angabe einer GLN (Global Location Number), einer Steuernummer und Sozialversicherungsnummer in Österreich.
Die GLN kann auf der Seite von GS1 Austria mittels dem Service Verified by GS1 (vormals GEPIR) abgerufen werden:
Jedes Wirtschaftskammer-Mitglied hat eine GLN (der öffentlichen Verwaltung), die mit Verified by GS1 oder unter firmen.wko.at, im Verzeichnis der Wirtschaftskammer, gefunden werden kann. Manche, die ihre GLN hier nicht finden, müssen im Unternehmensserviceportal in ihren Unternehmensdaten nachsehen. Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Hier finden Sie Ihre GLN.
 

 

Hinweis: Die Österreichische Bundesregierung hat einen Vertrag mit GS1 Austria zur Nutzung der Global Location Number (GLN der öffentlichen Verwaltung) abgeschlossen. Jeder juristischen Entität (Unternehmen, Gewerbebetrieb, Verein, Gebietskörperschaft, …) wird von der Statistik Austria im Rahmen der Eintragung ins Unternehmensregister (UR) eine GLN zugewiesen. Diese GLN kann von den Unternehmen kostenlos verwendet werden, beispielsweise für den elektronischen Datenaustausch (EDI), B2B und B2G.

 

 

 

 

Weitere Informationen: GLN der öffentlichen Verwaltung

Die GLN soll in allen Prozessen und Verfahren, bei der Kommunikation zu den Behörden zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.
Im Gegensatz zur GS1 GLN kann mit der vom Bund erhältlichen GLN (SekID) keine weitere Auszeichnung (Produkte – GTIN, Transporteinheiten – SSCC oder weitere Lokationen) gemacht werden. 

Mehr zur GLN der öffentlichen Verwaltung

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