In den vergangenen Legislaturperioden wurden immer wieder Bestrebungen zur Optimierung der behördeninternen bzw. -übergreifenden Datenlandschaften gestartet. Bereits im Jahr 2012 wurde dafür die GLN im Unternehmensregister eingeführt, um diese Initiative zu unterstützen. Dies führte bislang jedoch nur zu Teilerfolgen und nicht zu einem gesamtheitlichen Lösungsansatz. Zur Hebung von Optimierungspotenzialen muss eine entsprechend hohe Datenqualität sowie die Ermöglichung eines flexiblen Zugriffs auf die vorhandenen Daten gewährleistet sein.
Die österreichische Verwaltung besitzt eine hervorragende Basis an Registern und Datenbanken, dennoch stellt die Vielzahl an verwendeten Schnittstellen eine Herausforderung dar. Letztes Jahr wurde die Online-Plattform oesterreich.gv.at des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) angekündigt. Diese Plattform verbindet die bereits bestehenden Portale help.gv.at, Unternehmensserviceportal, Rechtsinformationssystem und data.gv.at. Einmal auf der Plattform angemeldet, sind über Single-Sign-On viele verschiedene Services abrufbar. Derzeit können hauptsächlich Privatpersonen zeit- und ortsunabhängig auf ihren Desktops oder mobilen Geräten Informationen abrufen sowie digitale Amtswege erledigen. Unternehmen haben aber wesentlich öfter Kontakt zu Behörden – insgesamt ca. 230 Mio. Mal pro Jahr.
Vereinfachte Interaktion
Daher ist eine der Prioritäten der Bundesregierung die Vereinfachung und Beschleunigung der Interaktion von Unternehmen mit Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bzw. Behörden. Zu diesem Zweck wird das sogenannte „Once Only“-Prinzip forciert. Liegen Informationen im öffentlichen Bereich bereits vor, sollen diese zukünftig kein weiteres Mal abgefragt werden. Das steigert nicht nur die Datenqualität und -sicherheit, sondern senkt gleichzeitig Kosten in der Verwaltung sowie bei den Unternehmen. Für eine erfolgreiche Realisierung des „Once Only“-Gedankens bedarf es neben den entsprechenden rechtlichen Grundlagen u. a. einer leistungsfähigen organisatorischen und technischen Infrastruktur. Hier kommt das Konzept des Register- und Systemverbunds (RSV) ins Spiel. Dies ist ein wesentlicher Teilaspekt des „Once Only“-Ansatzes. Hierfür wird ein E-ID-System entwickelt, um entsprechende Informationen austauschen zu können. Mit der GLN der öffentlichen Verwaltung besteht bereits die eindeutige Identifikation von Unternehmen – auch solcher, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind – in diesem Verbund. Nun muss diese E-ID nur noch flächendeckend ausgerollt werden. Der Nutzen für alle Beteiligten ist groß!