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Einweg & Mehrweg in den Stammdaten

10. September 2024

Die Mehrwegquote seit 2024, das Einwegpfand ab 2025: Die jüngsten Veränderungen in den rechtlichen Bestimmungen für Getränkeverpackungen stellen Lebensmittelhändler und Getränkehersteller vor Herausforderungen. 

Angaben in den Produktstammdaten schaffen die Basis für die Erfüllung der neuen Regelungen.

Verpflichtung zu Mehrweg im Lebensmittelhandel

Seit Anfang 2024 sind Händler dazu verpflichtet, einen festgelegten Prozentsatz an Mehrweggebinden anzubieten (und diese auch zurückzunehmen). 

Insbesondere in den Kategorien Bier, Wasser, Saft, alkoholfreie Mischgetränke und Milch müssen Quoten erfüllt werden. Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert nicht nur eine Anpassung in den Filialen, sondern auch im Onlinehandel. 

Vollständige Produktstammdaten sind dabei nicht nur die Basis für die Erfüllung der Regelungen, sondern auch für Recycling und Kreislaufwirtschaft!

 

Gesetzliche Mehrwegquoten seit 2024

Seit Jahresanfang regelt das Abfallwirtschaftsgesetz Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränke­verpackungen. Das Ziel: Abfallvermeidung. 

Mehr über die neuen Regelungen

Was bedeuten die Mehrwegquoten für den Handel?

Händler müssen einen bestimmten Anteil an Produkten in Mehrwegverpackungen führen oder sicherstellen, dass ein festgelegter Prozentsatz des Absatzvolumens aus Mehrwegverpackungen stammt. 

 

Präzise Daten für jeden Getränkeartikel sind notwendig, um ihn eindeutig zu kategorisieren und eine korrekte Berechnung der Mehrwegquote für die einzelnen gesetzlichen Getränkekategorien zu gewährleisten. 

Mehrweg und Einweg kennzeichnen

Transparenz ist für den Verbraucher entscheidend. In den Geschäften müssen klare Beschriftungen an den Regalen angebracht werden, um Einweg- und Mehrwegverpackungen leicht zu unterscheiden. 

Auch in Onlineshops ist eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich, um den Konsumenten die Auswahl entsprechender Produkte zu ermöglichen.

Einwegpfand ab 2025: Was müssen Hersteller beachten?

Ab 2025 wird in Österreich das Einwegpfand für Getränkeverpackungen aus PET und Aluminium eingeführt. Das bedeutet auch Anpassungen für Hersteller in GS1 Sync.

Eine zentrale Maßnahme rund um die Einführung des Einwegpfands ab 2025 ist die Umstellung der GTIN auf den Verpackungen und entlang der gesamten Artikelhierarchie. Schließlich muss die eindeutige Identifizierung der neuen bepfandeten Einweggetränke sichergestellt werden.

Einweg-Produkte in den Stammdaten kennzeichnen

Diese Änderung wirkt sich auch auf die Produktstammdaten aus. Zahlreiche neue Artikel mit neuen GTINs müssen nun in den Händlersystemen angelegt werden. 

 

Um einen reibungslosen Austausch der Artikel zu gewährleisten, ist es unter anderem wichtig, Produktstammdaten und -abbildungen zu den neuen Artikeln zeitgerecht in GS1 Sync einzustellen. 

 

Für viele Getränkehersteller bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. So schildert Elena Gorschek, Produktmanagerin bei Almdudler, dass nahezu das gesamte Sortiment von der GTIN-Umstellung betroffen ist.

Foto von Elena Gorschek, Produktmanagerin bei Almdudler © Almdudler

Jede GTIN vom Einzelstück, von der Umverpackung sowie der Palette ändert sich und muss neu angelegt werden. Dank der Unterstützung des GS1 Sync Teams können wir diese aufwendige Umstellung mit überschaubarem Aufwand realisieren. 

Elena Gorschek, Produktmanagerin, Almdudler

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