Die neue Kennzeichnungspflicht für Wein und Weinbauerzeugnisse ab dem 8. Dezember 2023 bringt bedeutende Veränderungen mit sich.
Erstmals wird die verbindliche Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten für Wein und Weinbauerzeugnisse mit mehr als 1,2% Alkohol vorgeschrieben.
Wein-Kennzeichnungspflicht: Neue Attribute in den Stammdaten
Für die Stammdatenbereitstellung müssen nun zusätzlich vollständige Nährwerte und Zutatenlisten in GS1 Sync eingestellt werden.
Zur einfacheren und harmonisierten Übertragung der Jahrgangsinformation von Weinen wird das Attribut „M488 Jahrgang“ eingeführt. Diese Information wurde in GS1 Sync bisher im Attribut „M263 Variante“ gepflegt.
Seit November 2023 kann nun eine genaue Befüllung im Set der warengruppenspezifischen Angaben für Wein gemacht werden. Diese werden ab diesem Zeitpunkt auch von der GS1 Sync Qualitätssicherung an dieser Stelle geprüft.
Die GS1 Sync Wein-Guideline
In unserer Guideline finden Sie alle wichtigen Informationen zu den neuen Attributen und konkrete Beispiele für die korrekte Befüllung. Alle Details zum Datenumfang und zur Handhabung im Rahmen des GS1 Sync Qualitätsprozesses finden sie in der neuen Wein-Guideline!