Zu „GS1 Innovationen“

News & Wissen

Standards für die Kreislaufwirtschaft der EU

GS1 Standards & Circular Economy

Europa verfügt über relativ wenige Rohstoffe. Die Abhängigkeit von Importen ist daher groß. Außerdem verlaufen die meisten Wertschöpfungsketten heute linear: Vom Abbau über Herstellung und Nutzung bis zur Entsorgung. Um weniger wertvolle Ressourcen zu verschwenden, müssen diese möglichst lange im Kreislauf bleiben. 

In einer Kreislaufwirtschaft bleiben bestehende Materialien, Komponenten und Produkte so lange wie möglich im Umlauf. Sie werden weiter- und wiederverwendet, repariert oder recycelt. Nicht nur ihr Lebenszyklus wird verlängert, sondern gleichzeitig Abfall und der Ausstoß von CO2 reduziert.

Standards & Circularity

Die Rolle von GS1 in der Kreislaufwirtschaft

Seit fast 50 Jahren helfen Standards von GS1 dabei, Prozesse effizient und kostengünstig zu gestalten. In einer zirkulären Wirtschaft sind Standards wichtiger als je zuvor, denn es gibt viele Beteiligte, die Informationen benötigen – ob Konsumenten, Recycler oder Reparaturbetriebe. 

Kreislaufwirtschaft ist das erklärte Ziel der Europäischen Union. Rund um diesen Fokus werden und wurden zahlreiche Rechtsakte veröffentlicht. Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, werden die interoperablen GS1 Standards in Zusammenarbeit mit Anwendern stetig weiterentwickelt. 

Icon zeigt ein Artikelstammdatenblatt

Standardisierte Produktdaten

Icon zeigt ein Dokument

Elektronischer Datenaustausch

GS1 Connect

Eindeutige Identifikationsnummern

Icon zeigt ein Paket mit Strichcode und Zahnräder

Verpackungsdaten

Icon zeigt eine Kuh und ein abgepacktes Fleisch

Rückverfolgbarkeitsdaten

Icon zeigt einen QR-Code

Standards für Datenträger & deren Verlinkung

European Green Deal

Das Ziel des European Green Deals ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft

Bis 2050 soll das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt sein und keine Netto-Emissionen von Treibhausgasen mehr verursacht werden.

Über den European Green Deal auf der Webseite der Europäischen Kommission

Europäische Industriestrategie

Mit der Industriestrategie hat sich die EU darauf geeinigt, das Potenzial der Digitalisierung für die Erreichung der Ziele des European Green Deals zu nutzen. Unterstützt durch die Industriestrategie wird die Kreislaufwirtschaft den EU-Markt für zukunftsorientierte, klimaneutrale und kreislauffähige Produkte fördern. 

Über die Europäische Industriestrategie auf der Webseite der Europäischen Kommission

ESPR

Ökodesign-Verordnung

Die ESPR (Ecodesign für Sustainable Products Regulation) ersetzt und erweitert die seit 2009 geltende Ökodesign-Richtlinie. 

Sie gilt für fast alle Waren (außer Futter-, Lebens- und Arzneimittel), die in der EU in Umlauf gebracht werden. Neben Kriterien zur Produktentwicklung und -gestaltung fordert sie die Angabe der Umweltbilanz sowie einen Digitalen Produktpass.

Durch eine längere Nutzung bzw. Reparierbarkeit von Produkten sowie die Wiederverwendung von Materialien soll die Umweltbilanz von Produkten im Laufe ihres gesamten Lebenszyklus verringert werden. Diese Maßnahmen stärken außerdem die europäische Wirtschaft und somit den Binnenmarkt. 

DPP

Digitaler Produktpass

In einem Digitalen Produktpass (DPP) werden Informationen über die Phasen des Lebenszyklus eines Produktes gespeichert und nicht nur Verbrauchern, sondern auch Behörden, Reparatur- und Recyclingbetrieben zur Verfügung gestellt.

Damit die Inhalte von allen Beteiligten abgerufen werden können, muss ein Datenträger am Produkt, der Verpackung oder dem Beipackzettel angebracht sein, der auf diese Informationen im Internet verlinkt. Dies kann standardisiert mit dem GS1 Digital Link erfolgen.

Vorarbeit zur Einführung des Digitalen Produktpasses leistet das EU-Projekt CIRPASS, an dem auch GS1 beteiligt ist. 

PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verpackungssammlung, Recycling und Wiederverwendung stehen im Mittelpunkt der PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulative). Sie enthalt Maßnahmen zur Reduktion von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Diese reichen von Anforderungen an das Produktdesign bis zu Marktbeschränkungen. 

Über die PPWR auf der Webseite der Europäischen Kommission (EN)

Ein praktisches Tool zur Berechnung der Ökobilanz und Recyclingfähigkeit von Verpackungssystemen entstand in Zusammenarbeit von GS1 Austria und Circular Analytics: Packaging Cockpit

CSDDD

Europäische Lieferkettenrichtlinie

Die Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Nachhaltigkeit ist in der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) festgelegt. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, negative Auswirkungen ihres Wirtschaftens auf Umwelt, Wertschöpfungskette und Menschenrechte zu verringern bzw. zu vermeiden.

Mit der Umsetzung dieser Richtlinie bzw. dem Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland beschäftigt sich außerdem eine Arbeitsgruppe von ECR Austria

Über die CSDDD auf der Webseite der Europäischen Kommission (EN)

EUDR

EU-Entwaldungsverordnung

Seit Juni 2023 gilt die EUDR (EU Deforestation Regulation). Nur Produkte, die bestimmten Legalitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen, dürfen in der EU in Verkehr gebracht bzw. ausgeführt werden. 

Diese Verordnung erfasst neben den Produktkategorien Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus diesen hergestellt werden (z. B. Leder, Schokolade und Mö­bel). Hersteller müssen darlegen, dass Produkte nicht zur Zer­störung von Wäldern beitragen.

Über die EUDR auf der Webseite der Europäischen Kommission (EN)

Standards & Kreislaufwirtschaft

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