News & Wissen
Standards für die Kreislaufwirtschaft der EU
GS1 Standards & Circular Economy
Europa verfügt über relativ wenige Rohstoffe. Die Abhängigkeit von Importen ist daher groß. Außerdem verlaufen die meisten Wertschöpfungsketten heute linear: Vom Abbau über Herstellung und Nutzung bis zur Entsorgung. Um weniger wertvolle Ressourcen zu verschwenden, müssen diese möglichst lange im Kreislauf bleiben.
In einer Kreislaufwirtschaft bleiben bestehende Materialien, Komponenten und Produkte so lange wie möglich im Umlauf. Sie werden weiter- und wiederverwendet, repariert oder recycelt. Nicht nur ihr Lebenszyklus wird verlängert, sondern gleichzeitig Abfall und der Ausstoß von CO2 reduziert.
European Green Deal
Das Ziel des European Green Deals ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft.
Bis 2050 soll das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt sein und keine Netto-Emissionen von Treibhausgasen mehr verursacht werden.
Über den European Green Deal auf der Webseite der Europäischen Kommission
Europäische Industriestrategie
Mit der Industriestrategie hat sich die EU darauf geeinigt, das Potenzial der Digitalisierung für die Erreichung der Ziele des European Green Deals zu nutzen. Unterstützt durch die Industriestrategie wird die Kreislaufwirtschaft den EU-Markt für zukunftsorientierte, klimaneutrale und kreislauffähige Produkte fördern.
Über die Europäische Industriestrategie auf der Webseite der Europäischen Kommission
Ökodesign-Verordnung
Die ESPR (Ecodesign für Sustainable Products Regulation) ersetzt und erweitert die seit 2009 geltende Ökodesign-Richtlinie.
Sie gilt für fast alle Waren (außer Futter-, Lebens- und Arzneimittel), die in der EU in Umlauf gebracht werden. Neben Kriterien zur Produktentwicklung und -gestaltung fordert sie die Angabe der Umweltbilanz sowie einen Digitalen Produktpass.
Durch eine längere Nutzung bzw. Reparierbarkeit von Produkten sowie die Wiederverwendung von Materialien soll die Umweltbilanz von Produkten im Laufe ihres gesamten Lebenszyklus verringert werden. Diese Maßnahmen stärken außerdem die europäische Wirtschaft und somit den Binnenmarkt.
Digitaler Produktpass
In einem Digitalen Produktpass (DPP) werden Informationen über die Phasen des Lebenszyklus eines Produktes gespeichert und nicht nur Verbrauchern, sondern auch Behörden, Reparatur- und Recyclingbetrieben zur Verfügung gestellt.
Damit die Inhalte von allen Beteiligten abgerufen werden können, muss ein Datenträger am Produkt, der Verpackung oder dem Beipackzettel angebracht sein, der auf diese Informationen im Internet verlinkt. Dies kann standardisiert mit dem GS1 Digital Link erfolgen.
Vorarbeit zur Einführung des Digitalen Produktpasses leistet das EU-Projekt CIRPASS, an dem auch GS1 beteiligt ist.
EU-Verpackungsverordnung
Verpackungssammlung, Recycling und Wiederverwendung stehen im Mittelpunkt der PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulative). Sie enthalt Maßnahmen zur Reduktion von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Diese reichen von Anforderungen an das Produktdesign bis zu Marktbeschränkungen.
Über die PPWR auf der Webseite der Europäischen Kommission (EN)
Ein praktisches Tool zur Berechnung der Ökobilanz und Recyclingfähigkeit von Verpackungssystemen entstand in Zusammenarbeit von GS1 Austria und Circular Analytics: Packaging Cockpit
Europäische Lieferkettenrichtlinie
Die Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Nachhaltigkeit ist in der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) festgelegt. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, negative Auswirkungen ihres Wirtschaftens auf Umwelt, Wertschöpfungskette und Menschenrechte zu verringern bzw. zu vermeiden.
Mit der Umsetzung dieser Richtlinie bzw. dem Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland beschäftigt sich außerdem eine Arbeitsgruppe von ECR Austria.
Über die CSDDD auf der Webseite der Europäischen Kommission (EN)
EU-Entwaldungsverordnung
Seit Juni 2023 gilt die EUDR (EU Deforestation Regulation). Nur Produkte, die bestimmten Legalitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen, dürfen in der EU in Verkehr gebracht bzw. ausgeführt werden.
Diese Verordnung erfasst neben den Produktkategorien Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus diesen hergestellt werden (z. B. Leder, Schokolade und Möbel). Hersteller müssen darlegen, dass Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern beitragen.
Über die EUDR auf der Webseite der Europäischen Kommission (EN)
Ihr Ansprechpartner
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