Durch die Einführung des Einwegpfands mit Anfang 2025 soll hochwertiges Recycling von Getränkeverpackungen und somit Kreislaufwirtschaft ermöglicht werden.
Dies erfordert auch Umstellungen auf Herstellerseite, wofür unter der Mitwirkung von GS1 Austria ein eigenes Handbuch erstellt wurde. Darin finden sich unter anderem die wichtigsten Besonderheiten, auf die bei der Erstellung des Strichcodes (EAN-13, EAN-8 und UPC-A) für bepfandete Getränke zu achten ist.
Achtung
Getränke in Einwegverpackungen benötigen eine neue GTIN!
GS1 Standard vs. EWP-Anforderungen: Die Unterschiede
Abmessung des Strichcodes
Bezogen auf das X-Modul, die Breite des schmalsten Elements im Code.
GS1: Nach GS1 soll das X-Modul zwischen 0,264 mm (Vergrößerungsfaktor 0,8) und 0,660 mm (2,0) liegen.
EWP: Laut EWP darf das X-Modul nur maximal 0,396 mm (1,2) betragen, das min. X-Modul beträgt ebenso 0,264 mm.
Farbe des Strichcodes
GS1: Laut GS1 besteht keine Vorgabe, doch der Kontrast zwischen den dunklen Balken und dem hellen Hintergrund soll bei der Qualitätsbewertung, bei der Strichcodeprüfung, nicht geringer als 1,5 sein.
EWP: EWP empfiehlt dringend den Druck von schwarzen Balken auf weißem Hintergrund.
Ausrichtung des Strichcodes
GS1: Nach GS1 ist die Ausrichtung von Symbolen meistens durch den Druckprozess und durch die Oberflächenkrümmung der Einheiten bestimmt. Sollten die Druckbedingungen und die Wölbung eine zaunförmige Ausrichtung zulassen, so ist diese gegenüber der leiterförmigen Ausrichtung zu bevorzugen.
EWP: Laut EWP muss der Strichcode vertikal, in leiterförmiger Ausrichtung, platziert werden.
Anzahl der Strichcodes
GS1: Nach GS1 müssen Verpackungen wenigstens einen sichtbaren Strichcode aufweisen.
EWP: Laut EWP ist der Strichcode nicht mehr als ein Mal auf der Verpackung anzubringen.
Wichtig
Die Muster der Verpackungen sind der EWP Recycling Pfand Österreich zur Überprüfung zu senden.
Das EWP Produzenten-Handbuch ist online verfügbar. Zum Download